…betrifft das Punktesystem in Flensburg. Dieses wird nun reformiert.

Bislang war es so, dass in Flensburg gesammelte Punkte in der Regel nach zwei Jahren gelöscht wurden.

Kam allerdings in dieser Zeit mindestens ein neuer Punkt hinzu, wurden alle Punkte nicht gelöscht. Vielmehr begann eine neue Zweijahresfrist ab dem letzten Verstoß zu laufen.

Anknüpfend an die Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages im Januar 2009 wird nun allerdings eine Neuregelung vorbereitet, wonach Autofahrer automatisch nach drei Jahren die Punkte verlieren, selbst wenn sie innerhalb der Frist nochmals erwischt werden.

Nur wer mehrfach mit schwerwiegenden Verstößen gegen die Verkehrsordnung auffällt, muss weiterhin mit kostenpflichtigen Aufbaukursen und dem Verlust des Führerscheins rechnen.

 

Ein Raser musste nun seinen Führerschein nicht abgeben.

Was war passiert?

Der Kläger war im November 2009 erwischt worden, als er außerhalb geschlossener Ortschaften 41 km/h zu schnell war.

Neben einer empfindlichen Geldstrafe und Punkten in Flensburg sieht der Bußgeldkatalog hierfür auch ein Fahrverbot von einem Monat vor.

Allerdings musste der Verkehrssünder ein Jahr und neun Monate warten, bevor es vor dem zuständigen Amtsgericht Speyer zur Hauptverhandlung kam. Vom dortigen Amtsrichter wurde er sodann zu einer Geldbuße von 350 Euro und zu einem Monat Fahrverbot verurteilt.

Das Fahrverbot wurde allerdings in zweiter Instanz wieder gekippt. Die rheinland-pfälzischen Oberlandesrichter entschieden, dass ein Fahrverbot ausschließlich als so genannter Denkzettel für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer vorgesehen sei. Zweck des Fahrverbotes sei es,  “vor einem Rückfall zu warnen und ein Gefühl für den zeitweiligen Ausschluss von der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr zu vermitteln.”
Diese Warnungs- und Besinnungsfunktion könne das Fahrverbot aber nur erfüllen, wenn es noch in einem angemessenen zeitlichen Abstand zum Verkehrsverstoß stehe.

Ein Jahr und 9 Monate nach der Tat ist dies zu spät. Anders könnte es lediglich sein, wenn der betroffene Autofahrer das Verfahren in unlauterer Weise verzögert hätte. Solche Anhaltspunkte gab es allerdings nicht.

Die Geldstrafe war zwar daher zu zahlen, das Fahrverbot, welches oft schmerzhafter als die Geldstrafe ist, konnte allerdings vermieden werden.

Wie gut, dass es bei uns begleitetes Fahren erst ab 17 gibt….

http://www.swr3.de/info/nachrichten/Neunjaehrige-faehrt-betrunkenen-Vater-heim/-/id=47428/did=1240364/6s5zzh/index.html

Bisher kannte man den Führerschein-Tourismus nur so:

Punktesünder, die wegen zu schnellen Fahrens oder auch Alkohol am Steuer ihren Führerschein verloren haben, eilten ins Ausland um dort einen neuen zu erwerben.

Das war nicht nur billiger, sondern hatte auch seinen Zweck, die in Deutschland notwendige medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) zu umgehen.

Nun hat der Europäische Gerichtshof aber auch einem eigentlich unbedenklichen Fall einen Riegel vorgeschoben:

Auch Fahranfänger dürfen danach ihren Führerschein nicht einfach im Ausland machen. Die Erlaubnis zum Fahren eines Autos ist nur dann in Deutschland gültig, wenn der Fahrer nachweislich mindestens sechs Monate in dem anderen Land gelebt hat.

So ist es nun auch unbescholtenen Fahranfängern verwehrt ihren Führerschein im Nachbarland oder im Urlaub zu machen, obwohl dort die Fahrstunden preiswerter sind.
Argumentiert wird seitens der Europarichter damit, dass es möglich sei, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und die dazu erforderliche Eignung verfüge und damit eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstelle.

Andererseits erklärt das gleiche Gericht, dass grundsätzlich die EU-Staaten Führerscheine gegenseitig anerkennen müssten.

Mit einer Freizügigkeit innerhalb der EU ist es aber anscheinend noch nicht weit genug gekommen.

Ist es mal wieder das berühmte zumindest bevor stehende Sommerloch oder doch nur eine Schnapsidee? Die Regierungsparteien prüfen jedenfalls nicht nur die Einführung einer PKW-Maut auf deutschen Straßen, sondern auch eines Alkoholwächters am Steuer:

Ist ein solches Gerät im Fahrzeug verbaut, muss zunächst in dieses hinein gepustet werden. Wird dort Alkoholgeruch in bestimmter Konzentration registriert, springt das Fahrzeug nicht an. Anderenfalls gibt der Wächter freie Fahrt.

Dies klingt zumindest für Alkoholsünder am Steuer interessant, wenn hierdurch die Zeit des Führerscheinentzugs verkürzt werden kann oder auch Punkte im Verkehrszentralregister schneller abgebaut werden können.

In anderen europäischen Ländern sind Alcolocks auch bereits bekannt. In Schweden zwingt der Staat zwar nicht zur Nutzung, stellt aber seinen Bürgern frei, sich selbst dazu zu verpflichten. Spediteure setzen dort Alcolocks immer häufiger in ihren LKWs ein. Sie wollen hiermit dokumentieren, dass Ihre Fahrer nüchtern unterwegs sind.

Auch in Ländern wie Finnland und Frankreich steigt das Interesse an den Alkoholwächtern.

In Deutschland werden ab Werk fest eingebaute Alcolocks bisher lediglich von Volvo angeboten. Diese kommen schließlich auch aus Schweden. Fahrer anderer Marken müssen bei Interesse ein solches Gerät aus dem Zubehörhandel für ca. Euro 1500 – 2000,00 erwerben.

Allerdings würde mit einer Einführung der Alcolocks allenfalls die Hemmschwelle zu fahren angehoben werden. Möglichkeiten das System zu umgehen gibt es wie oft auch. Die Alcolocks erkennen nicht, wer tatsächlich bläst. Ist es daher der nüchterne Beifahrer oder eine sonstige dritte Person, sitzt trotzdem der Falsche am Steuer.

Andererseits ist auch nicht ausgeschlossen, dass das System falsch reagiert und demjenigen die Fahrt verweigert, der eigentlich noch fahren dürfte.

Letztlich ist mit der Entscheidung des Gerätes fahren zu dürfen auch nicht eine rechtlich verbindliche Prüfung verbunden. Ergibt sich im Rahmen einer späteren Polizeikontrolle, dass man doch zu viel getankt hatte, kann man sich sicherlich nicht darauf berufen, dass das System die Fahrt erlaubt hatte.

Aktuell beschränkt die Wetterlage nicht die Befahrbarkeit von Deutschlands Straßen. Sowohl Schnee und Eis haben sich zumindest vorläufig verabschiedet.

Das sah vor kurzem noch ganz anders aus. Dies führte dann auch dazu, dass manche Verkehrszeichen plötzlich für den Autofahrer nicht mehr erkennbar waren:

Hewer

Aber auch zu anderen Jahreszeiten ist es denkbar, dass Verkehrszeichen nicht mehr sichtbar sind, weil z.B. ein ausgetriebene Äste eines Busches nun ein Verkehrszeichen verdecken.

Doch was hat dies für Konsequenzen? Ist man ortsunkundig und weiß nicht um die dort stehende Beschilderung, dürfte man wohl fein raus sein.

Verkehrszeichen müssen nämlich grundsätzlich erkennbar sein und i.ü. auch so gestaltet sein, dass sie ein Verkehrsteilnehmer bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit durch einen beiläufigen Blick erkennen kann.

Die Verkehrsschilder dürfen auch nach einem Beschluss des OLG Jena vom 06.05.2010 weder irreführend noch undeutlich sein.

Irreführend können insbesondere Schilderkombinationen  aus mehreren Schildern sein, die sich gegenseitig ausschließen oder widersprechen.

Bei einer Fehldeutung von entsprechenden Verkehrszeichen kann, so das OLG Jena, dem Verkehrsteilnehmer unter Umständen keinerlei Vorwurf gemacht werden.

Dass die staatlichen Stellen in Zeiten leerer Kassen immer neue Geldquellen erschließen wollen, ist nachvollziehbar.

Nun geht es allerdings darum bestehende Einnahmequellen zu perfektionieren. Auch im Bereich Bußgeld.

In der Vergangenheit sind LKW`s durch die Polizei oder das Bundesamt für Güterverkehr kontrolliert worden. Solche Kontrollen konnten naturgemäß nur stichprobenartig erfolgen. Die Häufigkeit, einen Verstoß zu entdecken, war damit oft von der Erfahrung der Kontrolleure abhängig. Bußgeldbescheide waren daher oft vom Zufall abhängig.

Es sei denn, dass auch jedem zum Beispiel eine Überladung des LKW aufgefallen wäre, wie dies hier der Fall sein dürfte:

Bild: Hewer

Nun gibt es ein neues Gerät, welches derzeit schon auf der A8 zwischen München und Salzburg getestet wird.

Sensoren in der Fahrbahn messen nicht nur das Gewicht des darüber fahrenden Fahrzeuges, sondern es werden auch der Zustand der Bremsen wie auch der Reifen überprüft.

Die Daten einer Hochleistungskamera werden dann unmittelbar an die Verfolger weiter geleitet. Ein Bußgeldbescheid ist dann nahezu zwangsläufig.

Wer bisher ein Knöllchen im Ausland kassierte, konnte auf Straffreiheit hoffen. Zwar nicht immer, aber eben oft genug. Damit soll nun ein für alle Mal Schluss sein. Der FDP-Haushaltspolitiker Florian Toncar hat kürzlich der Bild-Zeitung gesagt:

“Die EU-Vorgabe soll die Verkehrssicherheit im Ausland erhöhen, unter anderem das Rasen verhindern. Das dürfte der Staatskasse mehrere Millionen Euro bringen.”

Das berichtet der Stern. Nun soll EU-Recht umgesetzt werden, das das Eintreiben von Bußgeldern aus dem Ausland ermöglicht. Dann könnte der Bund bei Sündern abkassieren, die Verstöße im Ausland begangen haben. Angeblich sind dafür schon 99 Stellen im Bundesamt für Justiz geschaffen worden.

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