Alle Jahre wieder ändern sich Bestimmungen auch für Autofahrer….
So werden in einigen deutschen Städten zum 01.01.2012 die Umweltzonen verändert.

Die Innenstädte von Frankfurt, Stuttgart, Osnabrück und Krefeld dürfen nur noch mit Fahrzeugen befahren werden, die eine grüne Umweltplakette tragen.

Verschärft werden die Umweltzonen auch in andern Städten Deutschlands wie z.B. in Ulm, Freiburg, Heidelberg und Karlsruhe.

Auch hier gilt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Daher ist es angezeigt sich über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren.

Bereits seit dem 01.03.2007 können in Deutschland in Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen werden. Voraussetzung ist, dass diese besonders als Umweltzone gekennzeichnet worden sind.

Die ersten Umweltzonen wurden zum 1. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet, bevor die Umweltzone ihren Siegeszug durch Deutschland antrat.

Der Autofahrer sollte daher, selbst wenn er vorwiegend in ländlichen Gebieten unterwegs ist, daran denken, sich eine Umweltplakette zu besorgen. Diese gibt es in den Kfz-Zulassungsstellen, Abgasuntersuchungsstellen wie DEKRA und TÜV, sowie autorisierte Innungswerkstätten. Die Plakette kostet 5 EUR und ist unbefristet und bundesweit gültig und damit deutlich günstiger als ein Bußgeld von 40 Euro und 1 Punkt im Verkehrszentralregister.

Was ist aber, wenn nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens das Fahrzeug ein neues Kennzeichen erhält und dieses nicht mehr mit dem in der Plakette eingetragenen Kennzeichen übereinstimmt?

Auch hier könnten 40 Euro Bußgeld fällig sein. Allerdings könnte man auch davon ausgehen, dass für diese Fälle die gesetzliche Grundlage fehlt, mit der Folge, dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Ein Einspruch, der sich lohnen könnte!

Dass die Beschränkungen ohne Umweltplakette am Auto immer größer werden hat sich herum gesprochen. Viele Städte lassen in Umweltzonen Fahrzeuge ohne Umweltplakette nicht mehr einfahren.

Was aber passiert, wenn an einem in einer Umweltzone stehenden Auto die notwendige Plakette fehlt?

Das Amtsgericht Bremen hat nun entschieden, dass allein deshalb noch kein Bußgeld fällig ist (94 OWi 348/09). Reines Parken in einer Umweltzone reicht demnach für einen Verkehrsverstoß nicht aus, sondern erst das Fahren mit dem Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Plakette dürfe geahndet werden.

Ein parkendes Fahrzeug setzt nun mal keine Emissionen frei.

Zwar kann das Fahrzeug ohne Plakette in die Umweltzone eingefahren sein. Denkbar ist aber auch der Transport mit einem Abschleppfahrzeug. Und dass das Fahrzeug mit Motorkraft bewegt worden ist, muss erst mal bewiesen werden.

Dies ist entgegen der Rechtsprechung zur Nutzung des Mobiltelefons endlich mal wieder nachvollziehbar.

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