…betrifft das Punktesystem in Flensburg. Dieses wird nun reformiert.

Bislang war es so, dass in Flensburg gesammelte Punkte in der Regel nach zwei Jahren gelöscht wurden.

Kam allerdings in dieser Zeit mindestens ein neuer Punkt hinzu, wurden alle Punkte nicht gelöscht. Vielmehr begann eine neue Zweijahresfrist ab dem letzten Verstoß zu laufen.

Anknüpfend an die Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages im Januar 2009 wird nun allerdings eine Neuregelung vorbereitet, wonach Autofahrer automatisch nach drei Jahren die Punkte verlieren, selbst wenn sie innerhalb der Frist nochmals erwischt werden.

Nur wer mehrfach mit schwerwiegenden Verstößen gegen die Verkehrsordnung auffällt, muss weiterhin mit kostenpflichtigen Aufbaukursen und dem Verlust des Führerscheins rechnen.

 

Alle Jahre wieder geistert es rechtzeitig durch die Presse. Das Thema Winterreifenpflicht. Aber jetzt wird es ernst:

Das Bußgeld soll nun drastisch erhöht werden….

Autofahrer, die bei Schnee, Eis oder Matsch ohne Winterreifen unterwegs sind, müssen dafür künftig wohl doppelt soviel Bußgeld zahlen wie bisher. Statt 20 Euro würden dann 40 Euro verlangt.

Kommt es zu einer Gefährdung oder einem Unfall ist mit einem Bußgeld von 80 Euro zu rechnen.

Grundlage für die Verdopplung ist ein Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Damit sollen klarere Regeln verankert werden, bei welchen Wetterverhältnissen künftig Winterreifen verpflichtend aufzuziehen sind.

Die Winterreifen-Pflicht könnte bei der Sitzung des Bundesrats am 5. November beschlossen werden. Nach einem Votum der Länderkammer kann sie sofort in Kraft treten. Die Neuregelung war nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg notwendig geworden. Das Gericht hatte Bußgelder bei falscher Bereifung als verfassungswidrig bezeichnet, weil die Regelungen zu schwammig seien.

Erhöhte Bußgelder und Eintrag im Verkehrszentralregister wären dann die Folge. Punkte, die man leicht vermeiden kann….

Endlich Urlaub! Dann allerdings Stau bei heißen Temperaturen. Was nun?

Viele wollen dann einfach nur runter von der Autobahn. Aber der Weg über die Standspur kann teuer werden.
Die Verführung ist groß, die Autobahn auf dem Seitenstreifen zu verlassen, wenn der Verkehr stockt und man vielleicht sogar die Ausfahrt erspähen kann.

Dies kann allerdings teuer werden. Es drohen 75 Euro Bußgeld und zwei Punkte im Verkehrszentralregister.

Was ist sonst zu beachten?

Für das Ausfahren aus der Autobahn auf den Ausfädelstreifen gilt grundsätzlich die Regel, rechtzeitig zu blinken und auf den nachfolgenden Verkehr zu achten, um andere nicht zu gefährden.

Ausfahrende müssen sich vor einer Ausfahrt rechtzeitig nach rechts orientieren Ein Einordnen vom linken oder mittleren Fahrstreifen könnte den Verkehr behindern.

Auch beim Verlassen der Autobahn ist jede Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.  Auf den Ausfädelstreifen muss aber nicht schon bei dessen Beginn gewechselt werden; spätestens allerdings, bevor die durchgezogene Linie erreicht ist. Zu beachten ist auch, dass auch hier nicht schneller gefahren werden darf als auf der durchgehenden Fahrbahn. Sonst droht ebenfalls ein Bußgeld.

Selbst unser Verkehrsminister kennt zwischenzeitlich die so genannten Elefantenrennen auf der Autobahn.

Damit ist nicht das Entgegenkommen von Elefanten gemeint, wie dies hier zu sehen ist:

Foto: Hewer

Vielmehr geht es um das Überholen von meist größeren LKW`s, welches gefühlte Ewigkeiten dauert.  Zwar muss es nicht so lange wie hier

dauern, aber halbe Ewigkeiten sind auch zu lang.

Ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes Hamm (4 Ss Owi 629/08) könnte den Rennen bald ein Ende machen.

Ein Lkw-Überholvorgang darf danach auf einer zweispurigen Autobahn  höchstens 45 Sekunden dauern. Anderenfalls droht dem LKW Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und Punkten in Flensburg.

Die Richter des Oberlandesgerichts haben damit die ungenaue Angabe in der Straßenverkehrsordnung konkretisiert, in der lediglich eine “höhere Geschwindigkeit” des Überholenden gefordert wird.

Gleichzeitig machten die Richter aber auch deutlich, dass ein Bußgeld nur verhängt werden darf, wenn durch das Überholmanöver tatsächlich eine konkrete und nicht nur kurzfristige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs vorliegt. Dies hat dann auch zur Konsequenz, dass ein Bußgeld nicht verhängt werden darf, wenn LKW Fahrer auf leeren Autobahnen längere Zeit für Überholvorgänge benötigen.

Wer denkt, dass er im Ausland ohne Bußgeld davonkommt, irrt sich gewaltig. In diesem Filmbeitrag werden die härtesten Strafen vorgestellt. Weitere Informationen zum Bußgeld im Ausland gibt es hier

Wissen Sie eigentlich, welche Strafen Ihnen für zu schnelles Fahren oder für das Überfahren einer roten Ampel drohen? Wir haben Ihnen den aktuellen Bußgeldkatalog übersichtlich zusammengestellt, und zwar hier:

Es gibt viele Möglichkeiten, warum man einen Bußgeldbescheid kassieren kann. Dieser Film informiert über die häufigsten Verstöße. Trotz allem gilt: nicht jeder Bußgeldbescheid ist auch berechtigt. Oft kann ein Anwalt weiter helfen. Und: wer eine Rechtsschutzversicherung hat, muss oftmals gar nichts zahlen.

Follow

Get every new post delivered to your Inbox.