Das Bußgeld lauert immer und überall – jetzt auch verstärkt im Ausland. Wer als Verkehrssünder im Ausland ein Knöllchen kassiert, soll nach dem Willen der EU in heimischen Gefilden zukünftig schneller belangt werden können.

Egal, ob Alkohol am Steuer, zu schnelles Fahren, Handy-Telefonate während der Fahrt oder das Überfahren einer roten Ampel – bei all diesen Delikten können EU-Staaten künftig den Namen und die Adresse eines Fahrzeugbesitzers aus dem Kfz-Register seines Heimatlandes erfragen.

Der elektronische Datenaustausch macht es dann möglich, dass 27 EU-Staaten die Halter ausländischer Fahrzeuge dann schneller ausfindig machen können.

Nach der Einigung der EU Verkehrsminister muss das Europaparlament den Vorschlag noch billigen. Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die EU-Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein ausländischer Fahrer gegen Verkehrsregeln verstößt, liegt laut EU-Kommission drei Mal höher als bei einem einheimischen Fahrer.

Einige Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, haben aber noch Bedenken gegen die neuen Regeln. Sie argumentieren, dass der Halter eines Fahrzeugs nicht unbedingt der Fahrer gewesen sein muss und sich somit rechtliche Probleme ergeben. Die EU-Kommission geht aber davon aus, dass die Minister eine Formulierung finden werden, mit der auch Deutschland leben kann.

Beachtet werden sollte aber auch bereits zum jetzigen Zeitpunkt, dass Bußgelder aus dem EU-Ausland auch in Deutschland eingetrieben werden, wenn es um mehr als 70 Euro geht.

Knöllchen aus dem Urlaub können spätestens ab Oktober diesen Jahres auch in Deutschland teuer werden.
Von da an werden Bußgelder aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt. Voraussetzung ist nur, dass das Bußgeld 70,00 € oder höher ausfällt. Aber dies ist bei den europäischen Nachbarn schnell der Fall.

Wer bisher ein Knöllchen im Ausland kassierte, konnte auf Straffreiheit hoffen. Zwar nicht immer, aber eben oft genug. Damit soll nun ein für alle Mal Schluss sein. Der FDP-Haushaltspolitiker Florian Toncar hat kürzlich der Bild-Zeitung gesagt:

„Die EU-Vorgabe soll die Verkehrssicherheit im Ausland erhöhen, unter anderem das Rasen verhindern. Das dürfte der Staatskasse mehrere Millionen Euro bringen.“

Das berichtet der Stern. Nun soll EU-Recht umgesetzt werden, das das Eintreiben von Bußgeldern aus dem Ausland ermöglicht. Dann könnte der Bund bei Sündern abkassieren, die Verstöße im Ausland begangen haben. Angeblich sind dafür schon 99 Stellen im Bundesamt für Justiz geschaffen worden.

Wer oft im Ausland unterwegs ist, weiß: auch dort werden Verkehrsverstöße geahndet. Dabei sind die Behörden in anderen Ländern nicht zimperlich. Oftmals falls die Strafen deutlich schärfer aus als in Deutschland.

Diese Forderungen werden in der Praxis zwar selten vollstreckt, aber man sollte sie auf keinen Fall ignorieren. Denn bei der erneuten Einreise in das selbe Land kann dann so manche Überraschung warten. In der Schweiz kann man sogar direkt nach der Einreise ins Gefängnis wandern. Wer einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhält, sollte also auf jeden Fall seinen Anwalt befragen. Er wird ihm zum richtigen Verhalten raten.

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