Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, haftet bei einem Unfall oft für einen Teil des Schadens.

Allerdings muss man nicht für den Schaden zahlen, wenn der Unfallgegner die Hauptschuld trägt. In diesem Fall gilt die sonst gängige Regel nicht, dass Fahrer schon wegen des Fahrens mit höherer Geschwindigkeit einen Teil des Schadens zahlen müssen.

Dies hat das Oberlandesgericht Jena im Verfahren 5 U 797/08 nun entschieden.

Geklagt hatte eine Autofahrerin, die direkt nach dem Auffahren auf eine Autobahn auf die Überholspur gewechselt war. Dort war sie mit einem Wagen kollidiert, der von hinten mit hoher Geschwindigkeit die linke Spur befuhr. Dessen Fahrer trage keine Schuld, urteilten die Richter. Er habe nicht damit rechnen können, dass die Frau direkt nach dem Auffahren auf die linke Spur wechseln würde.

Ein solches Verhalten ist auch noch mit einem Bußgeld bewehrt. Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog gibt es für diese Form des Fahrstreifenwechsels bzw. Auffahrens auf die Autobahn oft ein Bußgeld in Höhe von € 75,00 nebst Punkten im Verkehrszentralregister.

Wer einen Bußgeldbescheid erhält, braucht einen Anwalt. Oder er zahlt gleich. Die wenigsten wissen allerdings, dass man den Anwalt auch online beauftragen kann. Zeitintensive Besprechungen sind in der Regel nicht nötig. Außerdem kann man die auch per Video-Anruf erledigen.Einspruch online

Der Anwalt kümmert sich in der Folge um sein Online-Mandat. Genau so, als wäre der Mandant bei ihm gewesen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist in den meisten Fällen auf der sicheren Seite. Sie trägt normalerweise die Anwaltskosten.

Sie wollen mehr wissen? Hier geht es zum Online-Einspruch.

Eine Untersuchung, die der WDR im Frühjahr 2009 veröffentlicht hat, ergab, dass tatsächlich nur 15 Prozent der 1.810 untersuchten Bußgeldbescheide richtig waren. Der Rest war entweder komplett falsch (fünf Prozent), mangelhaft (62 Prozent) oder enthielt Formfehler (18 Prozent).

Der Autofahrer, der den Bußgeldbescheid erhält, kann ohne Anwalt nicht feststellen, ob sein Bescheid richtig war, denn er erhält keine Akteneinsicht. Es lohnt sich also fast immer, einen Anwalt einzuschalten. Und wer eine Rechtsschutzversicherung hat, bleibt auch in der Regel nicht auf den Kosten sitzen.

Hier geht es zum WDR-Bericht.

Wer oft im Ausland unterwegs ist, weiß: auch dort werden Verkehrsverstöße geahndet. Dabei sind die Behörden in anderen Ländern nicht zimperlich. Oftmals falls die Strafen deutlich schärfer aus als in Deutschland.

Diese Forderungen werden in der Praxis zwar selten vollstreckt, aber man sollte sie auf keinen Fall ignorieren. Denn bei der erneuten Einreise in das selbe Land kann dann so manche Überraschung warten. In der Schweiz kann man sogar direkt nach der Einreise ins Gefängnis wandern. Wer einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhält, sollte also auf jeden Fall seinen Anwalt befragen. Er wird ihm zum richtigen Verhalten raten.

Mehr Informationen gibt es hier

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