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Ob Narr oder nicht: Wer in den nächsten Tagen in die Kölner Hochburg oder Umgebung fährt sollte aufpassen. Zwar nicht nur dort, aber dort besonders

Das Online-Medium „Der Postillon“ hat über eine aktuelle Entwicklung berichtet, die auch uns beim KnöllchenBlog überrascht. Laut Recherchen des Postillon arbeitet man im Bundesverkehrsministerium an einem Gesetz, das das rückwärts Fahren zur Pflicht machen soll. Denn: im Rückwärtsgang passieren die wenigsten Unfälle. Der Postillon schreibt weiter:

Als weiteren Vorteil sehen die Forscher die Tatsache, dass der Fahrer bei einem Unfall im Rückwärtsgang nur sanft in den Sitz gedrückt wird, anstatt durch die Windschutzscheibe geschleudert zu werden.

Motorräder hätten keinen Rückwärtsgang, monierte sofort die Biker-Lobby. Doch auch an sie wurde bereits gedacht: sie sollen sich einfach falsch herum auf ihr Gefährt setzen. Nicht bekannt ist, wie sie dann mit den Füßen Gas geben sollen. KnöllchenBlog wird sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten!

…betrifft das Punktesystem in Flensburg. Dieses wird nun reformiert.

Bislang war es so, dass in Flensburg gesammelte Punkte in der Regel nach zwei Jahren gelöscht wurden.

Kam allerdings in dieser Zeit mindestens ein neuer Punkt hinzu, wurden alle Punkte nicht gelöscht. Vielmehr begann eine neue Zweijahresfrist ab dem letzten Verstoß zu laufen.

Anknüpfend an die Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages im Januar 2009 wird nun allerdings eine Neuregelung vorbereitet, wonach Autofahrer automatisch nach drei Jahren die Punkte verlieren, selbst wenn sie innerhalb der Frist nochmals erwischt werden.

Nur wer mehrfach mit schwerwiegenden Verstößen gegen die Verkehrsordnung auffällt, muss weiterhin mit kostenpflichtigen Aufbaukursen und dem Verlust des Führerscheins rechnen.

 

Alle Jahre wieder ändern sich Bestimmungen auch für Autofahrer….
So werden in einigen deutschen Städten zum 01.01.2012 die Umweltzonen verändert.

Die Innenstädte von Frankfurt, Stuttgart, Osnabrück und Krefeld dürfen nur noch mit Fahrzeugen befahren werden, die eine grüne Umweltplakette tragen.

Verschärft werden die Umweltzonen auch in andern Städten Deutschlands wie z.B. in Ulm, Freiburg, Heidelberg und Karlsruhe.

Auch hier gilt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Daher ist es angezeigt sich über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren.

Ein Raser musste nun seinen Führerschein nicht abgeben.

Was war passiert?

Der Kläger war im November 2009 erwischt worden, als er außerhalb geschlossener Ortschaften 41 km/h zu schnell war.

Neben einer empfindlichen Geldstrafe und Punkten in Flensburg sieht der Bußgeldkatalog hierfür auch ein Fahrverbot von einem Monat vor.

Allerdings musste der Verkehrssünder ein Jahr und neun Monate warten, bevor es vor dem zuständigen Amtsgericht Speyer zur Hauptverhandlung kam. Vom dortigen Amtsrichter wurde er sodann zu einer Geldbuße von 350 Euro und zu einem Monat Fahrverbot verurteilt.

Das Fahrverbot wurde allerdings in zweiter Instanz wieder gekippt. Die rheinland-pfälzischen Oberlandesrichter entschieden, dass ein Fahrverbot ausschließlich als so genannter Denkzettel für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer vorgesehen sei. Zweck des Fahrverbotes sei es,  „vor einem Rückfall zu warnen und ein Gefühl für den zeitweiligen Ausschluss von der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr zu vermitteln.“
Diese Warnungs- und Besinnungsfunktion könne das Fahrverbot aber nur erfüllen, wenn es noch in einem angemessenen zeitlichen Abstand zum Verkehrsverstoß stehe.

Ein Jahr und 9 Monate nach der Tat ist dies zu spät. Anders könnte es lediglich sein, wenn der betroffene Autofahrer das Verfahren in unlauterer Weise verzögert hätte. Solche Anhaltspunkte gab es allerdings nicht.

Die Geldstrafe war zwar daher zu zahlen, das Fahrverbot, welches oft schmerzhafter als die Geldstrafe ist, konnte allerdings vermieden werden.

Wie gut, dass es bei uns begleitetes Fahren erst ab 17 gibt….

http://www.swr3.de/info/nachrichten/Neunjaehrige-faehrt-betrunkenen-Vater-heim/-/id=47428/did=1240364/6s5zzh/index.html

Das tägliche Leben wird immer mehr von Europa bestimmt. Dies nicht nur in der Finanzkrise oder wie immer man die aktuelle Situation bezeichnen mag.
Auch für den Autofahrer gibt Europa immer mehr die Regeln vor:

So war im vergangenen Jahr bereits die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern eingeführt worden.

Nun hat das europäische Parlament auch beschlossen, dass eine europaweite Verkehrssünderkartei eingeführt wird.

Danach soll ab 2013 die Möglichkeit bestehen, das europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem Eucaris (European Car and Driving Licence Information System) zu nutzen. Dort können online die Daten aus den zentralen Fahrzeug- und Führerscheinregistern der beteiligten europäischen Staaten abgerufen werden.

Danach können Delikte wie Geschwindigkeitsverstöße, Alkoholfahrten, Rotlichtverstöße oder auch die Handynutzung am Steuer europaweit besser verfolgt werden.

Einer Umfrage des Mobilfunkanbieters E-Plus zufolge telefoniert jeder Zweite beim Autofahren unter Umgehung des Handyverbotes.

Trotz drohender Strafe von 40 Euro und nunmehr einem Punkt in der Verkehrssünderkartei wird anscheinend in Deutschland weiter telefoniert, gesimst oder auch gemailt.  Auch die zwischenzeitlich Erhöhung des Bußgeldes und der drohende Punkt in Flensburg hat bei den Autofahrern nicht zu einem Umdenken geführt.

Interessant ist, dass die sonst eher mehr telefonierenden Frauen am Steuer etwas zurückhaltender zu sein scheinen:

Frauen greifen zumindest nach der Studie demnach mit 41 Prozent weniger häufig zum Handy als Männer, von denen 55 Prozent dies zugaben.

Diese Gewohnheit kann allerdings im Urlaub richtig teuer werden.

Der Gesetzgeber hat das Telefonieren am Steuer schon vor über zehn Jahren eindeutig geregelt: „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält“ heißt es in der Straßenverkehrsordnung.

Erlaubt ist danach nicht einmal nachschauen, ob jemand angerufen hat oder eine SMS bzw. Mail eingetroffen ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgestellt ist.

Teuer wird es übrigens im Ausland: In Portugal und Slowenien kostet die Übertretung 120 Euro, in Österreich ab 50 Euro und in der Schweiz umgerechnet 70 Euro. Richtig unangenehm wird es in Italien, wo ein Bußgeld mindestens von 155 Euro fällig wird.

Beim Amtsgericht Landstuhl wurde kürzlich ein Rotlichtverstoß verhandelt.

Der Autofahrer bog in dem dortigen Fall ab, obwohl die Ampel für ihn bereits auf Rot umgeschaltet hatte. Dies hatte er aufgrund von Unaufmerksamkeit nicht bemerkt.
Dumm war nur, dass ein Zeuge den Verstoß beobachtet hatte. Dieser stand an erster Stelle der Linksabbiegespur und konnte so theoretisch seine wie auch die Ampel des Rechtsabbiegers beobachten.

Problematisch war allerdings, ob der Zeuge tatsächlich beide Ampeln beobachtet hatte oder seine Erkenntnis aus der Beobachtung der eigenen Ampel oder der anderen Ampel mit Rückschluss aus seinem Wissen über die von ihm oft befahrene Strecke gefolgert hatte.

Das Gericht konnte jedenfalls nur schwer nachzuvollziehen, dass man an dieser Stelle als an erster Stelle der Schlange stehende Verkehrsteilnehmer zuverlässig beide Ampeln im Blick hätte.

Jedenfalls hat der Zeuge aber auch angegeben, keine Sekundenzählung (21,22,23) vorgenommen zu haben. Insofern fehlt es für die Sicherheit einer Feststellung des qualifizierten Rotlichtverstoßes schon an einer gezielten Rotlichtüberwachung.

Eine bloß gefühlsmäßige Schätzung der Zeit auch durch erfahrene Polizeibeamte ist grundsätzlich nicht zur Feststellung des qualifizierten Verstoßes ausreichend.

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage zu einer Geldbuße von 90 EUR verurteilt.

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